Sollten bei einem von AEROBERTICS BV, einem Geschäftsbereich derAEROBERTICS BV, vertriebenen oder hergestellten Produkt, das von einem Verbraucher erworben wurde, Material- oder Herstellungsfehler auftreten, erkennen wir, AEROBERTICS BV, die Verpflichtung an, diese Fehler oder Mängel innerhalb der nachstehend beschriebenen Grenzen zu beheben. Diese Herstellergarantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen oder vertraglichen Rechten des Verbrauchers, die sich aus dem Kauf solcher Produkte ergeben, und beeinträchtigt diese nicht. AEROBERTICS BV garantiert dem Verbraucher, dass seine Produkte frei von Material-, Fabrikations- und Konstruktionsfehlern sind, wie sie nach dem allgemeinen Stand des Wissens und der Technik zum Zeitpunkt der Herstellung bestehen. Der für den Schaden ursächliche Fehler muss nachweislich zu diesem Zeitpunkt am Produkt vorhanden gewesen sein. Schadensersatzansprüche aus Mangelfolgeschäden oder Produkthaftung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht unter die vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen fallen. Sollten an einem von AEROBERTICS BV in der Europäischen Gemeinschaft (EG) vertriebenen oder hergestellten und von einem Verbraucher gekauften Produkt Sach- oder Herstellungsfehler auftreten, so verpflichtet sich AEROBERTICS BV, diese Mängel im Rahmen der nachstehend beschriebenen Einschränkungen zu beheben.
Verlängerung der Garantie
Im Gewährleistungsfall werden wir nach unserer Wahl die mangelhafte Ware nachbessern oder ersetzen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz der mit dem Mangel zusammenhängenden Kosten (z.B. Ein-/Ausbaukosten) und auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht gesetzlich zulässig sind. Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben hiervon unberührt.
Bestimmungen der Gewährleistung
Der Käufer hat den Gewährleistungsanspruch schriftlich unter Beifügung des Original-Kaufbelegs (z.B. Rechnung, Quittung, Lieferschein) und der entsprechenden Gewährleistungskarte geltend zu machen. Er muss die mangelhafte Ware auf eigenes Risiko und eigene Kosten an unsere örtlichen Vertreter oder direkt an AEROBERTICS BV, eine Abteilung der AEROBERTICS BV, Maalse Steenweg 367, 8310 Sint Kruis, Belgien, schicken.
Der Käufer sollte den Material- oder Fabrikationsfehler bzw. die Symptome des Fehlers so genau wie möglich angeben, damit wir prüfen können, ob unsere Garantieverpflichtung greift. Die Waren werden vom Verbraucher zu uns und von uns zum Verbraucher transportiert, und zwar vollständig auf Risiko und Kosten des Verbrauchers.
Ungültigkeit der Garantie
Der Verbraucher kann keinen Garantieanspruch geltend machen, wenn der Fehler die Nutzung des Produkts beeinträchtigt und auf natürlichen Verschleiß, Wettbewerbseinsatz, unsachgemäßen Gebrauch (einschließlich Installation) oder äußere Einwirkungen zurückzuführen ist. Die Einhaltung der für das Modell relevanten Bau- und Betriebsanleitung durch den Verbraucher, einschließlich der Installation, des Betriebs, der Verwendung und der Wartung der modellbezogenen Komponenten, kann von AEROBERTICS BV nicht überwacht werden. AEROBERTICS BV haftet daher in keiner Weise für Verluste, Schäden oder Kosten, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder ein Verhalten entstehen, das in irgendeinem Zusammenhang mit den oben beschriebenen Bestimmungen steht. Soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, ist AEROBERTICS BV in keiner Weise zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die sich aus der unsachgemäßen Nutzung des Modells ergeben (einschließlich Personenschäden, Tod, Gebäudeschäden, Umsatzeinbußen, Geschäftseinbußen oder Geschäftsunterbrechungen oder andere direkt oder indirekt verursachte Folgeschäden).
Dauer der Gültigkeit
Die Anspruchsdauer beträgt 24 Monate ab dem Datum des Kaufs des Produkts durch den Verbraucher bei einem Händler in der Europäischen Gemeinschaft (EG), gerechnet ab dem Datum des Kaufs. Die Reklamationsfrist beträgt 6 Monate ab dem Datum des Kaufs des Produkts durch den Verbraucher bei einem Händler außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG), gerechnet ab dem Datum des Kaufs. Tritt ein Mangel erst nach Ablauf der Reklamationsfrist auf oder werden die nach dieser Erklärung für die Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Nachweise oder Unterlagen erst nach Ablauf dieser Frist vorgelegt, so verliert der Verbraucher jegliche Rechte oder Ansprüche aus dieser Erklärung. Durch die Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere im Falle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wird die Garantiezeit nicht verlängert. Die Gewährleistungsfrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.
Erlöschen der Garantie
Erkennen wir die Berechtigung eines Anspruchs aus dieser Erklärung nicht innerhalb der Anspruchsfrist an, so erlöschen alle Ansprüche aus dieser Erklärung nach sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung des Anspruchs; dies kann jedoch nicht vor Ablauf der Anspruchsfrist geschehen.